Genossenschaftsgesetz (GenG) Compliance
CoopPilot ist um den rechtlichen Rahmen des deutschen Genossenschaftsgesetzes (GenG) herum entwickelt.
Gesetzliche GenG-Standards
1. §11 Abs. 2 Nr. 3 GenG - Gründungsprüfung
Verpflichtender Assistent zur Durchsetzung von mindestens 3 Gründungsmitgliedern und Vorstandseignung.
2. §15a GenG - Digitale Mitgliederliste
Automatische elektronische Erfassung aller Mitglieder und Anteile für Registergerichte.
3. §43 GenG - Generalversammlung
Digitale Unterstützung bei Einladungen, Tagesordnungen, Vollmachten (§43 Abs. 5) und Niederschriften.
4. §65 GenG - Kündigung
Strukturierter Kündigungsworkflow zur Einhaltung gesetzlicher Fristen.